| Vorsitz: | Torsten Bergk, Dietmar Riedel |
Vorsitzender des Verwaltungsrates: | Kanzler der EUV Christian Zens |
Bankverbindung: | Deutsche Kreditbank AG Konto-Nr.: 509216 Blz.: 12030000 |
Amtsgericht: | Frankfurt (Oder) VR 517 |
Postfach: | 1786 15230 Frankfurt (Oder) |
Telefon / Fax: | (0335) 55 34 43 67 |
E-Mail: | uscviadrina@aol.com |
Mitgliedsbedingungen
Das Mitglied versichert, dass es Sport treiben darf, gesund und auch sonst in der Lage ist, das sportliche Angebot des USC „Viadrina“ e.V. ohne Einschränkung nutzen zu können. Ausnahmen sind hier die Mitglieder der Reha-Abteilung, die eine ärtzliche Verordnung erhalten haben und auf die Nutzung des restlichen Sportangebotes des USC „Viadrina“ verzichten. Bei Verlust von Bekleidung, Geld oder anderen Wertgegenständen übernimmt der USC „Viadrina“ keine Haftung.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Semster, wenn nicht zum Semesterende gekündigt wird; ausgenommen hierbei ist eine zeitlich beschränkte Mitgliedschaft. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, und muss drei Tage vor Semesterende dem USC „Viadrina“ e.V. zugehen, wobei die Einhaltung der Schriftform und die Abgabe des Mitgliedsausweises unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung ist. Stillschweigendes Fernbleiben bedeutet keine Kündigung. Die Zahlungsfrist besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote des USC „Viadrina“ e.V. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Die Zahlung der Grundgebühr hat jeweils bis zum März/Oktober des Kalenderjahres bzw. beim Eintritt in den USC „Viadrina“ e.V. als Halbjahresbeitrag zu erfolgen Studenten bezahlen semesterweise zu Beginn April bzw. Oktober. Ausnahmen können hierbei Abteilungsbeiträge
sein, wenn in der jeweils gültigen Abteilungsordnung andere Zahlungsfristen festgelegt sind. Der Beitrag kann über eine Einzugsermächtigung,
Überweisung oder als Bareinzahlung auf das USC- Konto erfolgen, wobei bei Einzugsermächtigung und Überweisung nur von Banken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert werden, ansonsten werden die Bank- und Überweisungsgebühren dem Mitglied
in Rechnung gestellt.
Für jede Rückbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EURO berechnet. Bei Nichtzahlung der Beiträge wird ein Mahnverfahren eingeleitet, und die Nutzung unserer Angebote ist nicht möglich.
Anschriften und Namensänderungen sind unverzüglich dem USC „Viadrina“e.V. bekanntzugeben.
Verein
Mitglied versichert, dass es Sport treiben darf, gesund und auch in der Lage ist, das sportliche Angebot des USC „Viadrina“ e.V.
Einschränkung nutzen zu können. Ausnahmen sind hier die
der Reha-Abteilung, die eine ärztliche Verordnung erhalten
haben und auf die Nutzung des restlichen Sportangebotes des USC „Viadrina“ e.V. verzichten. Bei Verlust von Bekleidung, Geld oder anderen Wertgegenständen übernimmt der USC „Viadrina“ e.V. keine Haftung.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, wenn nicht zum Semesterende gekündigt wird, ausgenommen hierbei
ist eine zeitlich beschränkte Mitgliedschaft. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss drei Tage vor Semesterende dem USC „Viadrina“ e.V. zugehen, wobei die Einhaltung der Schriftform und die Abgabe des Mitgliedsausweises unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung sind. Stillschweigendes Fernbleiben
bedeutet keine Kündigung. Die Zahlungsfrist besteht unabhängig
von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote des USC „Viadrina“ e.V. . Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Die Zahlung der Grundgebühr hat jeweils bis zum März/Oktober des
Kalenderjahres bzw. beim Eintritt in den USC „Viadrina“ e.V. als Halbjahresbeitrag zu erfolgen. Studenten bezahlen semesterweise zu Beginn April bzw. Oktober. Ausnahmen können hierbei Abteilungsbeiträge
sein, wenn in der jeweils gültigen Abteilungsordnung andere Zahlungsfristen festgelegt sind. Der Beitrag kann über eine Einzugsermächtigung, Überweisung oder als Bareinzahlung auf das USC-Konto erfolgen (ausgenommen Fitness-Center und Aerobic), wobei bei Einzugsermächtigung und Überweisung nur Banken innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert werden, ansonsten werden die Bank- und Überweisungsgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt. Für jede Rückbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr
von 7,50 € berechnet. Bei Nichtzahlung der Beiträge wird ein Mahnverfahren eingeleitet und die Nutzung unserer Angebote ist nicht möglich. Anschriften- und Namensänderungen sind unverzüglich
dem USC „Viadrina“ e.V. bekanntzugeben.
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Versicherungen
Alle Studenten der Hochschule sind bei offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports (Sporteröffnung, Fakultätencups, Hochschulmeisterschaften,
adh-Open Veranstaltungen) unfallversichert.
USC-Mitglieder und Teilnehmer des präventiven Rehabilitationssportes
sind über den Landessportbund haftpflicht- und unfallversichert.
Alle Unfälle sind umgehend persönlich oder über den verantwortlichen Übungsleiter dem Hochschulsportkoordinator, Herrn Riedel, zu melden.
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